Änderungen – Antrag auf Soforthilfe Corona

//Änderungen – Antrag auf Soforthilfe Corona

Änderungen – Antrag auf Soforthilfe Corona

Änderungen bei der Soforthilfe Corona:

Die Soforthilfe kann jetzt auch von Unternehmen mit land-und forstwirtschaftlicher Urproduktion und Fischereiunternehmen beantragt werden.

Hierzu gibt es eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Änderung der Corona-Soforthilfeunterstützungsverordnung (Stand 08.04.2020):

https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Wirtschaftsstandort/%C3%84nderungsVO_Corona-Soforthilfeunterst%C3%BCtzungsverordnung.pdf

Es müssen immer die aktuellen Formulare für die Soforthilfe Corona benutzt werden. Alte Antragsformulare werden nicht mehr anerkannt.

Hier gelangen Sie zur Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Dort sind die aktuellen PDF-Formulare hinterlegt.

Es gibt nun 2 verschiedene Antragsformulare für die Soforthilfe Corona: für Unternehmen mit bis 10 Beschäftigten (BUND) und für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten (LAND).

Das Formular muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden.

 

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2023-10-19T13:02:21+02:00 14. April 2020|Corona|