Wenn Unternehmen aktuell wirtschaftliche Schwierigkeiten wegen der Corona-Krise haben, dann bieten insbesondere die Berufsgenossenschaften bei den Beitragszahlungen Erleichterungen an:

  • Ihr Unternehemn muss aufgrund der Corona-Krise in eine wirtschaftliche Notlage gelangt sein, sodass Sie Ihre Beiträge nicht bezahlen können
  • Wenn Sie die Bescheide Ihrer Unfallversicherung erhalten, dann nehmen Sie Kontakt mir der Beitragsabteilung Ihres zuständigen Versicherungsträgers auf
  • Es muss ein begründeter Antrag auf Stundung bzw. Ratenzahlung gestellt werden

Hier gelagen Sie zur Seite des VGB mit genauen Erläuterungen.

 

 

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr.