Wenn Unternehmen aktuell wirtschaftliche Schwierigkeiten wegen der Corona-Krise haben, dann bieten insbesondere die Berufsgenossenschaften bei den Beitragszahlungen Erleichterungen an:
- Ihr Unternehemn muss aufgrund der Corona-Krise in eine wirtschaftliche Notlage gelangt sein, sodass Sie Ihre Beiträge nicht bezahlen können
- Wenn Sie die Bescheide Ihrer Unfallversicherung erhalten, dann nehmen Sie Kontakt mir der Beitragsabteilung Ihres zuständigen Versicherungsträgers auf
- Es muss ein begründeter Antrag auf Stundung bzw. Ratenzahlung gestellt werden
Hier gelagen Sie zur Seite des VGB mit genauen Erläuterungen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.