Beratungsförderung für von der „Corona-Krise“ betroffene Unternehmen

//Beratungsförderung für von der „Corona-Krise“ betroffene Unternehmen

Beratungsförderung für von der „Corona-Krise“ betroffene Unternehmen

Dieses Förderprogramm wurde gestrichen !!!!!!!!!!!!!!!!

Aktualisierte Beratungsförderung für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Die Antragsstellung ist vom 03. April 2020 bis 31.Dezember 2020 möglich.

Geänderte Fördermöglichkeiten:

  • kleine und mittlere Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona leiden, sind antragtsberechtigt.
  • die bisher bestehenden Rahmenrichtlinien, Bedingungen der KMU- und De-minimis Regelungen gelten weiterhin.
  • Unternehmen können einen Zuschuss in Höhe von 100 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten erhalten, jedoch maximal 4.000 € (Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst)
  • Ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragsstellung muss nicht geführt werden (freiwillige Gespräche sind selbstverständlich weiterhin möglich, zur Zeit telefonisch).
  • Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) direkt auf das Bankkonto des Unternehmensberaters überwiesen, somit entfällt die Vorfinanzierung des antragsberechtigten Unternehmens.

Hier das Informationsschreiben für Beratungsförderung des ZDH (PDF).

Genauere Infos und Erläuterungen erhalten Sie direkt auf der Seite des ZDH: https://www.zdh.de/fachbereiche/gewerbefoerderung/foerderung-der-freiberuflichen-beratung/beratungsfoerderung-fuer-von-der-corona-krise-betroffene-unternehmen/

Zusatz für die Antragsstellung:

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2023-10-19T13:03:00+02:00 3. April 2020|Corona|