Die Soforthilfe des Bundeslandes Baden-Württemberg hat nun erleichterte Bedingungen:
- Wenn der Antrag gestellt wird, muss nur nachgewiesen werden, dass die laufenden betrieblichen Kosten nicht durch die laufenden betrieblichen Einnahmen finanziert werden können
- Eine Prüfung des privaten Vermögens findet nicht statt
- Dies gilt auch rückwirkend für schon gestellte Anträge seit Beginn der Soforthilfe
Hier werden Sie direkt zur Pressemitteilung om 29.03.2020 des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg weitergeleitet.
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