Der Antrag auf Soforthilfe Corona vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg kann jetzt gestellt werden.
Hier gehts direkt zur Homepage des Miniteriums. Es gibt, unter anderem, im Abschnitt „Hilfe und Beratung“ Telefonnummern der Handwerkskammern, um festzustellen, ob Sie berechtigt sind, den Antrag zu stellen und auch um bei der eigentlichen Antragsstellung zu helfen.
Hier gelangen Sie zum Soforthilfeantrag Corona für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten vom BUND als PDF.
Hier gelangen Sie zum Soforthilfeatrag Corona für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten vom LAND als PDF.
Es muss immer das aktuelle Formular für den Antrag verwendet werden. Dieses finden Sie auf der o.g. Webseite des Ministeriums. Alte Antragsformulare werden nicht mehr anerkannt.
Außerdem ist die Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe („Soforthilfe Corona“) zu beachten. Hier gelangen Sie zur Datei als PDF.
Das Formular muss vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden.
Anschließend muss es als PDF abgespeichert und über das Portal https://www.bw-soforthilfe.de/ hochgeladen werden.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per Mail.
Wichtig!!!!!!!!!!! Das Landeskriminalamt (LKA) warnt vor gefälschten Seiten, Formularen sowie betrügerischen Anrufen. Nutzen Sie deshalb bitte ausschließlich den offiziellen Antrag von der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und laden Sie diesen nur auf der dort verlinkten Seite hoch.
Hier gelangen Sie zur Warnung des LKA .
Alle Angaben sind ohne Gewähr.