Zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise soll es folgende steuerliche Hilfen geben:
- Wenn die in diesem Jahr anfallenden Steuerzahlungen nicht geleistet werden können, kann bis zum 31. Dezember 2020 eine Stundung beim zuständigen Finazamt benatragt werden.
- Außerdem kann die Höhe der Vorauszahlungen angepasst werden (Einkommensteuer, Körperschaftssteuer sowie Gewerbesteuer). Dies muss ebenfalls bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragt werden.
- Für Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer sollen Vollstreckungsmaßnahmen für überfällige Steuerschulden bis Ende dieses Jahres ausgesetzt werden. Säumniszuschläge sollen hier ebenfalls erlassen werden.
Genaue Infos finden Sie direkt beim Bundesfinanzministerium: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
Alle Angaben sind ohne Gewähr.