Corona – Steuererleichterungen für Unternehmen

//Corona – Steuererleichterungen für Unternehmen

Corona – Steuererleichterungen für Unternehmen

Zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise soll es folgende steuerliche Hilfen geben:

  • Wenn die in diesem Jahr anfallenden Steuerzahlungen nicht geleistet werden können, kann bis zum 31. Dezember 2020 eine Stundung beim zuständigen Finazamt benatragt werden.
  • Außerdem kann die Höhe der Vorauszahlungen angepasst werden (Einkommensteuer, Körperschaftssteuer sowie Gewerbesteuer). Dies muss ebenfalls bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragt werden.
  • Für Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer sollen Vollstreckungsmaßnahmen für überfällige Steuerschulden bis Ende dieses Jahres ausgesetzt werden. Säumniszuschläge sollen hier ebenfalls erlassen werden.

Genaue Infos finden Sie direkt beim Bundesfinanzministerium: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

 

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2023-10-19T13:06:03+02:00 20. März 2020|Corona|