In einer Pressemitteilung vom 16.03.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mitgeteilt, dass die reguläre 3 Wochen-Frist bzgl. der Insolventantragspflicht für von der Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden soll. Dies sei derzeit in Bearbeitung.
Begründung: Die Bearbeitung der Anträge (öffentliche Hilfe; Finanzierung; Sanierung) könne derzeit nicht in 3 Wochen abschließend bearbeitet werden.
Voraussetzung: Grund der Insolvenz sind die Auswirkungen von Corona und es bestehen begründete Aussichten auf Sanierung.
Weitere Infos hierzu direkt in der Pressemitteilung des BMJV: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html
Alle Angaben sind ohne Gewähr.