Die Einführung der Kassensicherungsverordnung (KassSichV) am 01. Januar 2020 beinhaltet auch die sog. Belegausgabepflicht für den steuerpflichtigen Unternehmer. Ab dann besteht eine generelle Pflicht für Kassenzettel.
Hier muss dem Kunden bzw. Gast für jeden einzelnen Geschäftsvorfall ein Beleg ausgestellt werden, auch wenn dies explizit nicht gewünscht ist. Sie oder Ihre Mitarbeiter müssen den Kassenzettel ausgeben.
Dieser Vorgang soll, u.a., dafür sorgen, dass nachträgliche Stornierungen unterbunden werden.
Das heißt für jeden Kaffee, für jedes Brötchen muss ein Bon gedruckt und übergeben werden. Was der Kunden dann damit macht, bleibt ihm überlassen.
Als Alternative zur Papierform kann auch der elektronische Beleg gewählt werden. Beispielsweise die elektronische Belegversendung als PDF per E-Mail. Hier müssen unbedingt die entsprechenden Maßnahmen für den Datenschutz erfüllt werden.
Was muss auf dem Beleg draufstehen?
- Name (mit Rechtsform) und (postalische) Adresse des Unternehmens
- Datum und Uhrzeit der Transaktion
- Umfang und Art und Menge der Leistung
- Rechnungsnummer
- Entgelt und Steuerbetrag sowie Gesamtsumme mit dem jeweiligen angewandten Steuersatz (sowohl in Prozent als auch in Euro)
- ab 01.Januar 2020: Seriennummer des Aufzeichnungssystems oder des Sicherheitsmoduls
Hier der Link zum Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz; § 146 a der Abgabeordnung (AO).
Es gibt Ausnahmen:
Man kann von der Belegausgabepflicht befreit werden, wenn es sich um Verkäufe von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen handelt (Vgl. § 146 a der AO, Absatz 2). Wenden Sie sich frühzeitig an Ihr zuständiges Finanzamt.
Informieren Sie Ihre Kunden über die Pflicht für Kassenzettel.
Wenn das Finanzamt Ihren Antrag auf Befreiung ablehnt: Dann sagen Sie Ihren Gästen bzw. Kunden vor dem 01. Januar 2020 Bescheid, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind die Belege auszugeben.
Informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter, sodass diese den Gästen/Kunden erklären können, dass Sie keine Wahl haben und die Bons aushändigen müssen.
Denn jeder Beleg in Papierformat produziert Müll und so können Sie eventuellen Beschwerden vorbeugen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne beratend zur Seite.