Elektronische Kassensysteme ab 2020 zertifizierungspflichtig!

//Elektronische Kassensysteme ab 2020 zertifizierungspflichtig!

Elektronische Kassensysteme ab 2020 zertifizierungspflichtig!

Um digitale Grundaufzeichnungen vor Manipulationen zu schützen, wurde im Dezember 2016 vom Bundesfinanzministerium zum Thema elektronische Kassensysteme ein Gesetz verabschiedet. In diesem werden die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherheitssysteme geregelt. Den Link mit dem genauen Wortlaut gibt es hier.

Ab dem 1. Januar 2020 gilt die aktualisierte KassenSichV (Kassensicherungsverordnung). Alle elektronischen Kassensysteme müssen ab diesem Zeitpunkt mit einer sog. technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein und eine Zertifizierung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben.

Unter anderem müssen elektronische Kassensysteme zur Sicherung der Aufzeichnung über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Diese muss vom BSI zertifiziert sein und über ein Sicherheitsmodul verfügen. Auf diese Weise werden alle getätigten Kasseneingaben protokolliert. Außerdem muss ein Speichermedium vorhanden sein und eine digitale Schnittstelle zur Übertragung der Daten ans Finanzamt bestehen(sicher und manipulationsfrei).

Die genauen Vorgaben zur Richtlinie BSI TR-03153 (Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme) finden Sie beim BSI.

Betroffen sind alle Anbieter von Registrierkassen, Kassensystemen, aber auch Systeme und Software, die Geschäftsfälle aufzeichnet, wie z.B. Buchhaltungsprogramme.

Jede Registrierkasse muss mit der Seriennummer bei Inbetriebnahme beim Finanzamt angemeldet werden.

Es gibt eine Übergangsfrist für Registrierkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden. Wenn diese Kassen die Anforderungen der Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung (GoBD) entsprechen, aber technisch nicht aufgerüstet werden können, sodass diese dann die konkretisierten Anforderungen des § 146a AO nicht erfüllen, dürfen diese Registrierkassen längstens bis zum 31.12.2022 verwendet werden. Hierzu müssen entsprechende Nachweise beigefügt werden.

Bei Fragen oder Unsicherheit stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite.

2019-11-14T17:33:50+01:00 5. November 2019|Allgemein|