Neuerungen bei E-Rechnungen („E-Invoicing“)

//Neuerungen bei E-Rechnungen („E-Invoicing“)

Neuerungen bei E-Rechnungen („E-Invoicing“)

Hintergrund

Im Dezember 2016 wurde das E-Rechnungsgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie bezüglich elektronischer Rechnungsstellung verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die elektronische Rechnungstellung zu erleichtern, die Kosten für ihre Nutzer zu minimieren und das Aufkommen elektronischer Rechnungen insgesamt zu vergrößern.

Betroffene (laut aktueller E-Rechnungs-Verordnung vom 08.09.2017):

  • ab 27.11.2018:
    • Bundesministerien
    • Verfassungsorgane
  • ab 27.11.2019:
    • Subzentrale öffentliche Auftraggeber(regionale und kommunale Auftraggeber)
    • Sektorenauftraggeber (z.B. private Energieversorgung,…)
    • Konzessionsgeber (z.B. öffentlicher Personennahverkehr,…)
  • ab 27.11.2020:
    • Die ausschließliche Verpflichtung zum rein elektronischen Rechnungsaustausch.
    • Papierbasierte Rechnungen werden nicht mehr akzeptiert.

Betroffen sind die bereits erwähnten Ämter und deren Lieferanten, die bis spätestens 27.11.2020 nachziehen müssen. Durch die zusätzliche Verpflichtung der Lieferanten, geht die Verordnung weit über die Richtlinien der EU hinaus.

Nicht betroffen sind:

  • Rechnungen < 1.000€ (Netto)
  • Rechnungen aus verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen oder bestimmten Angelegenheiten des Auswärtigen DienstesUmsetzungEin zentrales Verwaltungsportal für die Ministerien und deren Lieferanten ist vorgesehen. Es gibt allerdings schon jetzt verschiedene Methoden und Anbieter (z.B. ZUGFeRD).

Allgemeine Anforderungen an E-Rechnungen:

  • gleiche Pflichtangaben wie bei einer Rechnung in Papierform
  • Einwilligung des Rechnungsempfängers
  • revisionssicher und elektrisch archiviert
  • Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre

Formate

  • Erlaubt:
    • strukturiert: EDI, XML
    • hybrid: PDF/A, ZUGFeRD
  • Nicht erlaubt:
    • unstrukturiert: .tif-, .jpg- oder .pdf-Format (rein bildhaft)

 

Verfasser:
Valentin Merle

 

Haftungsausschluss/Disclaimer: Alle Angaben sind sorgfältig geprüft. Im Zeitablauf oder durch Gesetzesänderungen können sich aber Änderungen ergeben. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen.

2018-05-08T12:55:07+02:00 20. November 2017|Allgemein|