Die Tücken des E-Mail-Marketings
Newsletter sind inzwischen allgegenwärtig. Kunden werden über Angebote und Neuigkeiten informiert und so an das Unternehmen gebunden.
Doch gerade beim Versenden von Newslettern müssen so einige rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Hier einmal ein paar wichtige, die doch oft vernachlässigt werden:
Ausdrückliche Einwilligung
Der Interessent muss sich bewusst für den Newsletter anmelden. Am besten nutzt man zum Erwerben der Einwilligung das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren. Hierbei meldet der Interessent sich an, bspw. über die Homepage, dann erhält er eine Mail und in dieser steckt ein Link, mit welchem er seine Einwilligung noch einmal bestätigen muss.
Erweitertes Impressum:
- Firma mit Rechtsform
- Anschrift und Geschäftssitz des Anbieters (kein Postfach)
- Alle Geschäftsführer bzw. Vorstände jeweils mit Vor- und Zunamen
- Mindestens eine Mail-Adresse, im Zweifelsfall Telefonnummer (die Anfrage muss in kürzester Zeit beantwortet werden können)
- Registerangaben (Gericht mit Handelsregisternummer)
- berufsrechtliche Angaben (Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung usw.)
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Achtung: Bei Gesellschaften, an denen eine GmbH oder AG beteiligt ist, muss zusätzlich die Firma der Gesellschaft mit allen Angaben erläutert werden.
Abbestellung
Mit jedem Newsletter muss dem Interessenten auch die Möglichkeit gewährt werden, diesen abzubestellen
Verfasser:
Judith Jensen
Haftungsausschluss/Disclaimer: Alle Angaben sind sorgfältig geprüft. Im Zeitablauf oder durch Gesetzesänderungen können sich aber Änderungen ergeben. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen.